Wiederwahl des Verwalters unwirksam

Kurzartikel

onlineurteile.de - Liegen Alternativangebote mehrerer Verwalterfirmen vor, müssen die Eigentümer über deren Konditionen informiert werden, bevor auf einer Eigentümerversammlung der WEG-Verwalter neu bestellt wird. Andernfalls ist der Beschluss zur Wiederbestellung des bisherigen Verwalters unwirksam, weil den Eigentümern kein Vergleich möglich war.