Vom Sinn des Anwaltszwangs
onlineurteile.de - Ein Autofahrer war wegen eines unvorsichtigen Wechsels der Fahrspur zu 75 DM Geldstrafe verurteilt worden. Damit war er nicht einverstanden und beauftragte seinen Verteidiger, gegen die Sanktion vorzugehen. Selbst war ihm das nicht möglich, denn der entsprechende Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Sein Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein, erwähnte allerdings in seinem Schreiben an das Gericht an zwei Stellen ausdrücklich, dass er "auf Weisung" seines Mandanten handle.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde der Antrag dadurch unzulässig (2 Ss (OWi) 193/94). Durch die Pflicht, sich bei bestimmten Anträgen eines Rechtsanwalts zu bedienen, solle dem Gericht die Prüfung grundloser und unsachlicher Anliegen erspart werden. Mit den Worten "auf Weisung" habe der Verteidiger Vorbehalte erkennen lassen. Er wolle offensichtlich die Verantwortung für das von ihm unterzeichnete Schreiben nicht übernehmen. Besser hätte er daran getan, den Mandanten richtig zu beraten und ihm das wenig erfolgversprechende Rechtsmittel auszureden.