Vollversammlung gleicht "Einladungsmangel" aus
onlineurteile.de - Hat eine unwirksam zur WEG-Verwalterin bestellte Person zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, sind die dort gefassten Beschlüsse zum Wirtschaftsplan trotz des "Einladungsmangels" gültig, wenn alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung anwesend waren und somit alle Stimmberechtigten an der Abstimmung teilgenommen haben.