Verkaufter Oldtimer-Traktor geklaut
onlineurteile.de - Für Fans landwirtschaftlicher Oldtimer sicher ein Schmuckstück: ein Lanz-Traktor aus dem Baujahr 1935. Für 35.000 Euro hatte ein Liebhaber das Fahrzeug erworben. Da er den Oldtimer nicht sofort transportieren konnte, sollte der Verkäufer den Traktor noch ein paar Tage aufbewahren. Der Verkäufer stellte das Sammlerstück auf einem ungesicherten Sportflugplatzgelände ab, wo es von Unbekannten gestohlen wurde.
Der Käufer hatte sofort nach dem Abschluss des Kaufvertrags eine Vollkaskoversicherung für den Oldtimer abgeschlossen, die die vereinbarte Versicherungssumme von 62.500 Euro auszahlte. Obwohl er selbst für den Traktor sehr viel weniger gezahlt hatte, stellte sich der Käufer nun auf den Standpunkt, der landwirtschaftliche Oldtimer sei letztlich viel mehr wert, nämlich 87.500 Euro.
Nun sollte der Verkäufer den Differenzbetrag zur Versicherungssumme ersetzen. Der weigerte sich und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig beauftragte zwei Sachverständige damit, anhand von Fotos den Zustand und den Wert des Oldtimers einzuschätzen. Auf Basis der beiden Gutachten ging das OLG von einem Wert von 72.500 Euro aus und verurteilte den Verkäufer dazu, an den Käufer 10.000 Euro zu zahlen (9 U 8/20).
Grundsätzlich sei die Forderung nach Schadenersatz berechtigt, betonte das OLG: Denn der Verkäufer habe zugesagt, den Oldtimer-Traktor aufzubewahren. Die daraus abzuleitenden Pflichten habe er jedoch grob fahrlässig verletzt: Einen Oldtimer, der auch ohne Schlüssel jederzeit startbereit sei, hätte der Verkäufer nicht mehrere Tage lang im Freien abstellen dürfen, ohne ihn gegen Diebstahl zu sichern.