Teilnahmegebühr für eine Schulprojektwoche
onlineurteile.de - Eine Schule im Süden des Bundeslandes Brandenburg hatte 2018 für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 eine Projektwoche durchgeführt: In einem auf dem Schulgelände aufgestellten Zirkuszelt sollten sie sich mit dem Thema Zirkus beschäftigen. Die Teilnahme kostete zehn Euro. Eine Schülerin, deren Eltern Grundsicherung beziehen, bezahlte die Gebühr und verlangte anschließend vom Jobcenter, den Betrag zu erstatten.
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab: Derlei sei laut Sozialgesetzbuch nur vorgesehen, wenn es um Ausgaben für einen Schulausflug oder eine Klassenfahrt gehe. Die Projektwoche habe aber auf dem Schulgelände stattgefunden.
Gegen den negativen Bescheid klagte die Schülerin, kämpfte sich bis zum Bundessozialgericht durch und bekam Recht (B 7 AS 9/22 R).
Die Kostenübernahme auf Schulausflüge zu begrenzen — also auf schulische Veranstaltungen, bei denen eine Klasse das Schulgelände verlässt —, verkürze planwidrig den Anspruch von Schülern aus einkommensschwachen Familien, so die Bundesrichter. Gerade in der Schule müssten alle Kinder gleichberechtigt an Bildungsangeboten teilhaben. Dies sei das zentrale Anliegen der einschlägigen Regelung im Sozialgesetzbuch.
Dabei mache es keinen Unterschied, wo die Veranstaltung stattfinde: ob auf dem Schulgelände oder außerhalb. Es komme nur darauf an, dass es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handle, die der sozialen Teilhabe der Schulkinder diene. Die Zirkusprojektwoche werde diesem Maßstab gerecht und könnte ebenso gut außerhalb des Schulgeländes stattfinden ("Lernen an einem anderen Ort"). Daher müsse das Jobcenter die Kosten tragen.