Taxifahrer rast mit schwangerer Frau zur Klinik
onlineurteile.de - Ein Taxifahrer sollte eine Schwangere zur Entbindung in die Klinik fahren. Als er bemerkte, dass die Wehen einsetzten und die Frau zu stöhnen begann, befürchtete er, das Kind werde im Auto geboren. Um das möglichst zu verhindern, beschleunigte er auf 80 km/h, 30 km/h mehr als erlaubt. Der Amtsrichter verurteilte ihn deshalb zu 160 DM Geldbuße und einem Monat Fahrverbot.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob das Urteil auf (5 Ss (OWi) 411/94). Das Amtsgericht habe fehlerhaft nicht geprüft, ob "ein Notstand" die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigte. Immerhin habe der Taxifahrer aus Angst um das Leben und die Gesundheit der Hochschwangeren gehandelt. So habe er jedenfalls den Verkehrsverstoß begründet, das sei nicht widerlegt worden.
In so einem Fall müsse geklärt werden, ob durch die Fahrweise des Taxifahrers andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und, wenn ja, ob der Zeitgewinn groß genug gewesen sei, um dieses Risiko für den Straßenverkehr aufzuwiegen.