Schmales Hotelbuffet wegen Corona
onlineurteile.de - Ist das Speiseangebot eines mexikanischen Hotels im März 2020 infolge der Corona-Pandemie eher dürftig ausgefallen, begründet das keinen Anspruch auf eine Minderung des Pauschal-Reisepreises. Solche Einschränkungen stellen kein reisespezifisches Risiko dar, für das der Reiseveranstalter einstehen müsste, sondern ein allgemeines Lebensrisiko, das Urlauber hinnehmen müssen. Die Situation sei zu Beginn der Pandemie für alle, auch für die Reisebranche neu und überfordernd gewesen, so das Amtsgericht.