Rechtsextreme Werbung auf Telefonkarten?

Die Telekom ist nicht verpflichtet, so ein Geschäftsangebot zu akzeptieren

onlineurteile.de - Die rechtsextremistische "Deutsche Nationalzeitung" wollte von der Deutschen Telekom Telefonkarten mit einem Werbeaufdruck herstellen lassen. Obwohl die Telekom schon oft auf ihren Telefonkarten für Zeitungen und politische Parteien geworben hatte, lehnte sie diese Werbung ab. Die Deutsche Nationalzeitung versuchte, sich gerichtlich durchzusetzen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich auf die Seite der Telekom (11 U (Kart) 4/95). Dabei hatte das Gericht zwei widerstreitende Interessen abzuwägen: Einerseits das Interesse des Verlags, für die "Deutsche Nationalzeitung" Reklame zu machen - andererseits das Interesse der Deutschen Telekom, einen Ansehensverlust durch die Werbung für eine rechtsextremistische Zeitung zu vermeiden. Es sei eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung der Telekom, nicht für rechtsextremistische Parteien oder Unternehmen zu werben, urteilte das Gericht. Das sei zulässig und verstoße nicht gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot.