Radfahrerin in der Fußgängerzone
onlineurteile.de - Auf dem Frankfurter Opernplatz kollidierte bei Dunkelheit eine Radfahrerin mit einem Fußgänger, der wegen eines Regenschauers ziemlich schnell zum U-Bahn-Eingang unterwegs war. Die Radfahrerin stürzte und zog sich einen doppelten Beckenbruch zu. Dafür verlangte sie vom Fußgänger Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verneinte jedoch einen Anspruch der verletzten Frau auf Entschädigung (17 U 216/93). In der Fußgängerzone sei ein Passant nicht verpflichtet, besonders auf Radfahrer zu achten. Das gelte erst recht, wenn dort das Zusatzschild "nur Schritttempo" für Radfahrer aufgestellt sei und diese ermahne, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Anders hätte es ausgesehen, wenn der Fußgänger gerannt wäre und den Zusammenstoß durch grobe Unachtsamkeit verursacht hätte. Dafür habe es aber keine Beweise gegeben.