Polizeibeamter als Zeuge geeignet?

Amtsgericht muss nicht über die "Zuverlässigkeit" von Zeugen verhandeln

onlineurteile.de - Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 150 DM verurteilt, weil er zu schnell gefahren war. Dagegen legte er Rechtsbeschwerde ein mit der Begründung, dass das Gericht die Feststellung zur Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf die Zeugenaussage des "zuverlässigen" Polizeibeamten hätte stützen dürfen. Da dieser Umstand ("Zuverlässigkeit") nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden sei, habe er keine Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Damit sei der Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt worden.

Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Rechtsbeschwerde zurück (2 ObOWi 210/94). Eine Zeugenaussage als "zuverlässig" einzustufen, stelle eine Wertung des Gerichts dar - im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung. Deshalb könne der in Frage stehende Umstand, ohne in die Hauptverhandlung eingeführt worden zu sein, im Urteil bewertet werden.