Polizei stellt Motorrad sicher
onlineurteile.de - Zwei Polizeibeamte fuhren in Ludwigshafen zu einem Einsatz, als zwei entgegenkommende Motorradfahrer mit röhrenden Motoren "vorbeischossen". Die Polizisten hörten das schnelle Hochschalten der Gänge und vermuteten sofort ein illegales Straßenrennen. Sie wendeten deshalb ihren Wagen und verfolgten die Motorradfahrer.
An einer Ampel blieben die Motorradfahrer schließlich stehen — einer flüchtete. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der andere Fahrer schon mehrmals bei verbotenen Straßenrennen erwischt worden war. Sein Motorrad war für Rennen konstruiert und mit 998 ccm Hubraum in der Lage, bis zu 285 km/h schnell zu fahren.
Um weitere Rennen und damit Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, stellten die Polizeibeamten das Motorrad sicher. Gegen den Möchtegern-Rennfahrer wurde wegen des Rennens Strafbefehl erlassen. Und auch sein Motorrad bekommt er so schnell nicht wieder: Das Verwaltungsgericht Neustadt wies seine Klage auf Freigabe ab (5 K 692/22.NW).
Die Polizisten hätten bei der Datenabfrage erfahren, dass der Motorradfahrer ein Wiederholungstäter sei. Zu Recht hätten die Beamten daher angenommen, dass sich die zwei rasenden Motorradfahrer ein Rennen geliefert hätten und der kontrollierte Fahrer wohl jederzeit wieder an so einem Rennen teilnehmen würde. Von illegalen Straßenrennen gehe erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer aus.
Hinter diesen besonders wichtigen Rechtsgütern müsse das Recht des Motorradbesitzers an seinem Eigentum zurückstehen. Das Motorrad herauszugeben komme auch deshalb nicht in Frage, weil sich der Mann absolut uneinsichtig zeige. Vor Gericht habe er darauf beharrt, dass ihm kein Fehlverhalten und keine Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nachzuweisen sei. Anhaltspunkte für ein Umdenken seien also nicht zu erkennen.