Pflegeheim will Demenzkranke loswerden
onlineurteile.de - Seit 2015 lebt eine an Demenz erkrankte Frau in einem Seniorenheim mit spezieller Abteilung für Demenzkranke. Im Herbst 2018 kündigte die Heimbetreiberin ihren Heimvertrag, weil die Frau permanent den Hausfrieden störe: Sie laufe nachts ständig herum und gehe in die Zimmer anderer Heimbewohner. Ihr Verhalten sei fast immer aggressiv. Sie boxe Pflegekräfte, stelle anderen Personen ein Bein oder fahre sie mit ihrem Rollator an.
Da Angehörige und der Betreuer der Seniorin der Kündigung widersprachen, klagte die Heimbetreiberin auf Räumung des Zimmers. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte, es sei für die Heimbetreiberin trotz der Störungen zumutbar, am Heimvertrag festzuhalten (1 U 156/19). Sie habe bei der Aufnahme der Frau gewusst, dass diese an Demenz leide. Gerade für demente Senioren unterhalte das Heim eine eigene Abteilung mit ausgebildeten Fachkräften.
Grundsätzlich könne ein Heimvertrag mit einem Demenzpatienten nicht wegen demenzbedingter Verhaltensauffälligkeiten gekündigt werden. Das geschilderte Verhalten der Seniorin liege im Rahmen dessen, was von einer Demenzkranken zu erwarten sei und sei daher von der Heimbetreiberin hinzunehmen. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Heimbewohnerin sich oder andere Personen erheblich gefährden würde. Das treffe jedoch nicht zu.