Pflanzenschutzmittel verdirbt Rucola-Ernte

Kartoffelbauer muss den Nachbarbetrieb für Schäden durch abgedriftetes Spritzmittel entschädigen

onlineurteile.de - Ein Kartoffelbauer hatte auf seinem Acker ein Pflanzenschutzmittel versprüht. Das führte zu einem unbeabsichtigten "Kollateralschaden" beim benachbarten Gemüsebauern, der sich auf den Anbau von Rucola spezialisiert hat. Denn das Spritzmittel ist für Kartoffeln, nicht aber für Rucola zugelassen. Die Rucola-Pflanzen auf dem angrenzenden Feld waren nach der Sprühaktion für den Nachbarn wertlos.

Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Kartoffelbauern dazu, den Rucola-Erzeugerbetrieb mit 80.000 Euro für den Ernteausfall zu entschädigen (8 O 66/21). Wie der Agrar-Sachverständige erläutert habe, sei das ausgebrachte Kartoffel-Spritzmittel auf den angrenzenden Rucola-Acker abgedriftet, so das Landgericht. Die Rucola-Pflanzen seien so kontaminiert gewesen, dass der Gemüsebauer die Ernte nicht mehr habe verkaufen können: Die Werte auf den Rucolapflanzen seien zehnmal höher gewesen als die gesetzlich zulässigen Grenzwerte.

Die Hauptabnehmer des Gemüsebauern seien Supermärkte, die in Bezug auf Pflanzenschutzmittel eine "Nulltoleranz"-Strategie verfolgten. Daher habe der Gemüsebauer den Rucola nur noch auf den Kompost werfen können. Für ihn sei es nicht möglich, den Rucola vor Kontamination zu schützen. Vielmehr müsse derjenige, der ein Pflanzenschutzmittel versprühe, darauf achten, dass er die umliegenden Äcker nicht gefährde. (Der Kartoffelbauer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)