Ohne Corona-Test kein Gehalt

Arbeitgeber dürfen Tests anordnen — auch die Bayerische Staatsoper

onlineurteile.de - Zu Beginn der Spielzeit 2020/21 mussten Mitarbeiter der Bayerischen Staatsoper einen negativen PCR-Test vorlegen. Andernfalls durften sie nicht an Proben und Aufführungen teilnehmen. Die Oper organisierte die Gratis-Abstriche. Im Laufe der Spielzeit wurden die Musiker alle ein bis drei Wochen stichprobenmäßig auf eine Corona-Infektion kontrolliert (kostenlos im Haus oder extern auf eigene Kosten).

An diesem Hygienekonzept wollte sich eine Flötistin nicht beteiligen, deshalb wurde ihr das Gehalt gestrichen. Als sie sich zwei Monate später doch mal testen ließ, war das Ergebnis positiv. Nun erhielt die Musikerin wieder Geld. Für die Zwischenzeit müsse ihr die Staatsoper zwei Monatsgehälter nachzahlen, verlangte die Frau: Sie habe nun mal Angst vor Nasenbluten und Würgereizen, außerdem gebe es für anlasslose PCR-Tests keine Rechtsgrundlage,.

Arbeitgeber könnten auf der Basis eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests anordnen, entschied das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 28/22). Sie müssten die Arbeitsbedingungen so regeln, dass ihre Arbeitnehmer soweit gegen Gesundheitsrisiken geschützt seien, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestatte. Die Staatsoper habe eine Fürsorgepflicht für fast 1.000 feste Mitarbeiter, darunter ca. 140 Orchestermusiker.

Dieser Pflicht sei sie z.B. mit Umbauten nachgekommen, mit denen sie den Abstand zwischen den Künstlern vergrößerte. Aber letztlich verschafften nur regelmäßige Tests eine gewisse Sicherheit. Deshalb — und auch, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen — habe die Staatsoper mit dem Institut für Virologie der TU München und dem Klinikum rechts der Isar ein Hygienekonzept erarbeitet, das für Orchestermusiker regelmäßige PCR-Tests vorsehe.

Flötisten könnten ja keine Masken tragen und Blasinstrumente wie eine Querflöte verteilten Tröpfchen und Aerosole. Zu Recht habe der Arbeitgeber daher die Gehaltszahlung wegen "fehlenden Leistungswillens" der Flötistin verweigert, weil sie die PCR-Tests strikt ablehnte. Der mit Tests verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer sei minimal und damit verhältnismäßig.