Nur eine "Bewährungsstrafe" bei Alkoholdelikt?

Trotz tödlicher Unfallfolgen ist bei "günstiger Täterprognose" Bewährung möglich

onlineurteile.de - Bei einer nächtlichen Fahrt mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,43 Promille hatte ein Autofahrer zwei ihm entgegenkommende, unter Alkohol und Haschisch stehende kanadische Soldaten erfasst und getötet, einen dritten verletzt. Bei so schweren Folgen eines Verkehrsdelikts liegt es für das Gericht eher nahe, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.

Dennoch muss der Strafrichter auch bei solchen Taten die besonderen Umstände des Einzelfalls beachten, urteilte der Bundesgerichtshof (4 StR 4/94). Manchmal sei trotz erheblicher Schuld eine Bewährungsstrafe angebracht. Das gelte vor allem dann, wenn schon die Verurteilung dem Angeklagten zur Warnung diene und deshalb zu erwarten sei, dass er nicht mehr straffällig werde (d.h. bei einer günstigen Täterprognose).

Im vorliegenden Fall leide der Angeklagte unter der Tat besonders stark, sehe sich als "Mörder". Seine Freundin habe sich nach dem Unfall von ihm getrennt. Die Tat stelle offensichtlich ein einmaliges Versagen dar und sei zudem von einem der berauschten Soldaten mitverursacht worden.

Eine Bewährungsstrafe werde in so einem Fall auch bei der Bevölkerung nicht auf Unverständnis stoßen, die von den Medien über die besonderen Umstände dieses Falles informiert worden sei. Daher könne man von einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe absehen, ohne dadurch das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts zu erschüttern.