Neutrale Versicherungsvermittler?

Wer von Finanzinstituten oder Versicherungen Provision erhält, ist kein "unabhängiger Berater"

onlineurteile.de - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandete die Online-Werbung einer Versicherungsmaklerfirma, die Versicherungen und Finanzanlagen vermittelt. Auf ihrer Webseite hatte sich die Firma für "unabhängige Beratung" gelobt. Die Reklame sei unzulässig, fanden die Verbraucherschützer, denn die Firma kassiere von Versicherungen und von Finanzinstituten Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse.

Das Landgericht Bremen gab dem vzbv Recht (9 O 1081/22). Wer bei Beratungsgesprächen ein eigenes Interesse daran habe, mit Verbrauchern Versicherungsverträge abzuschließen oder ihnen Geldanlagen zu vermitteln, sei kein unabhängiger, neutraler Berater. Das gelte auch dann, wenn die Firma in Einzelfällen — zusätzlich zur Provision vom Finanzinstitut — auch vom Anleger Honorar für die Beratung bekomme. Die Internetreklame sei daher irreführend.

Wer Provisionen kassieren wolle, berate nie komplett unabhängig und "uneigennützig", erklärte der Verband nach seinem Erfolg vor Gericht. Für Verbraucher müsse aber transparent sein, mit wem sie es wirklich zu tun haben: mit einer objektiven, unabhängigen Beratung gegen Honorar oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung. Die Politik müsse hier unbedingt für mehr Klarheit sorgen, welche Vermittler sich in ihren Werbeaussagen als unabhängig bezeichnen dürften. Bisher sei diese Branche für Verbraucher schwer durchschaubar.