Missionar lebt von Spenden
onlineurteile.de - Ein Evangelist und Missionar setzte sich für seine Glaubensgemeinschaft ein, indem er christliche Schriften verteilte, Bibelfernkurse durchführte und bei Jugendlagern mitarbeitete. Die Glaubensgemeinschaft ist kein eingetragener Verein. Ausdrücklich verweigert sie alle organisatorischen Strukturen, bezahlt auch die Mitarbeiter nicht. Der Missionar lebte daher nur von Spenden - für die das Finanzamt Einkommensteuer verlangte.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sah dafür aber keine gesetzliche Grundlage (3 K 2772/93). Die Spenden stellten keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb dar, denn die Zahlungen seien unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Missionars erfolgt. Es lägen auch keine "sonstigen Einkünfte" vor, weil die Missionsarbeit nicht den Zweck verfolge, durch den Austausch von Leistungen das Vermögen des Missionars zu vermehren. Damit blieben die Spenden vom Zugriff des Finanzamts verschont.