Kosten einer Pflege-WG sind steuerlich absetzbar

Kurzartikel

onlineurteile.de - Das Finanzamt muss die Ausgaben eines Schwerbehinderten für die Unterbringung als steuermindernde außergewöhnliche Belastung auch dann berücksichtigen, wenn er nicht in einem Pflegeheim, sondern in einer Wohngemeinschaft mit Betreuung lebt. Diese alternative Möglichkeit des Wohnens für pflegebedürftige Menschen ist vom Gesetzgeber genauso anerkannt wie das Wohnen im Pflegeheim.