Kontrolle der Mülltrennung gehört zu den Nebenkosten

Kurzartikel

onlineurteile.de - Beauftragt der Vermieter einer Anlage mit rund 100 Wohnungen einen Dienstleister damit, die Restmülltonnen zu kontrollieren und falsch eingeworfenen Abfall bei Bedarf von Hand richtig zu sortieren, darf er die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Dieser Service gehört im Rahmen des "Müllmanagements" zu den Betriebskosten, die von den Mietern zu tragen sind.