Kein Steuerabzug für "Essen auf Rädern"

Kurzartikel

onlineurteile.de - Senioren oder kranke Personen, die sich nicht selbst versorgen können und sich deshalb von "Essen auf Rädern" warme Mahlzeiten liefern lassen, können die Kosten für diesen Service nicht von der Steuer absetzen. Verpflegungskosten seien "Teil der üblichen Lebensführung" und keine außergewöhnliche Belastung, so das Finanzgericht Münster: So müssten z.B. auch Berufstätige unterwegs Geld für Mittagessen ausgeben oder Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in Kindergärten aufkommen.