In Thailand an Linksverkehr gewöhnt
onlineurteile.de - In sieben Wochen Thailand-Urlaub gewöhnte sich Herr X an den Linksverkehr. Als er sich nach dem langen Rückflug zum ersten Mal wieder in Deutschland ans Steuer seines Wagens setzte, fuhr er wie automatisch auf der Landstraße links. Nach ca. zwei Minuten Fahrt stieß er in einer Kurve frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Bei dem Unfall wurden die Fahrerin des Autos und ihr Beifahrer verletzt.
Das Amtsgericht verurteilte X wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro, entzog ihm den Führerschein und ordnete an, ihm vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen dieses Urteil wehrte sich der Angeklagte beim Landgericht erfolglos, doch beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken erreichte er einen Teilerfolg (2 Ss 34/22).
Der Sachverhalt rechtfertige es nicht, den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu verurteilen, so das OLG. Im konkreten Fall sei der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nicht als absolut rücksichtslos zu bewerten. Rücksichtslos handle ein Autofahrer, der sich seiner Pflichten bewusst sei und sich skrupellos darüber hinwegsetze — jemand, der unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens einfach "drauflosfahre". Reine Gedankenlosigkeit genüge nicht, um einem Verkehrsteilnehmer rücksichtsloses Verhalten vorzuwerfen.
Nach diesem Maßstab habe X zwar fahrlässig gehandelt, weil er während der Fahrt nicht an die Verkehrsregeln hierzulande dachte. Das sei wohl unachtsam, aber nicht rücksichtlos und gleichgültig gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Schließlich habe sich Herr X lange Zeit mit einem Leihwagen in einem Land mit Linksverkehr bewegt. Nun müsse sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen, widerspruchsfreie Feststellungen treffen und die Sanktionen neu festlegen.