Im Laden ist alles teurer als "online"

Auch beim Perückenkauf gilt: Internethandel ist ein "Sondermarkt"

onlineurteile.de - Eine Frau suchte in der Erfurter Innenstadt ein Geschäft für Perücken auf. Eine Verkäuferin beriet sie eineinhalb Stunden lang und stellte ihr diverse Katalogmodelle vor. Einige davon bestellte die Kundin zur Ansicht. Ein paar Tage danach probierte die Frau im Laden fünf Stunden lang nochmals Modelle aus und kaufte dann für 4.000 Euro eine Perücke.

Später stellte die Kundin fest, dass das Modell im Internet zu Preisen zwischen 1.200 und 2.000 Euro angeboten wurde. Daraufhin warf sie der Geschäftsinhaberin Wucher vor. Die Käuferin erklärte den Kaufvertrag für sittenwidrig und verlangte das Geld zurück. Das Amtsgericht Erfurt fand ihre Vorwürfe unberechtigt: Es wies die Klage auf Rückzahlung ab (5 C 522/21).

Mit sittenwidrigem Wucher habe der Preis der Perücke nichts zu tun: Ein Ladengeschäft habe nun einmal deutlich höhere Fixkosten als der Onlinehandel (Ladenmiete, Personal, Energie). Natürlich müsse es daher andere Preise verlangen. Kunden müsse bewusst sein, dass die Preise im stationären Handel in der Regel höher lägen und dafür gebe es objektive Gründe. Der Internethandel stelle einen Sondermarkt dar, der mit dem allgemeinen regionalen Markt nicht vergleichbar sei.

Auch die Leistung, die das Perückengeschäft für die Kundin erbracht habe, sei mit den Online-Angeboten nicht zu vergleichen. Die Perücke sei ja nicht einfach verkauft worden. Vielmehr sei die Kundin in diesem Laden eingehend und umfassend beraten worden. Obendrein habe die Verkäuferin die Perücke für die Kundin individuell angepasst: gekürzt, frisiert und den Wünschen der Kundin entsprechend gestylt. Daher sei der Preis angemessen.