Hund des Nachbarn attackiert Kater
onlineurteile.de - Im Winter räumten zwei Nachbarn gleichzeitig Schnee von ihren Grundstücken. Während Hauseigentümerin A und Hauseigentümer B Schnee schippten, schlich sich der Hütehund des Herrn B in den Garten von Frau A. Dort stürzte er sich auf den fauchenden Kater der Hauseigentümerin und wollte ihn packen. Sofort ging Frau A mit einem Besen dazwischen. Es gelang ihr auch, die Tiere zu trennen.
Dabei rutschte Frau A jedoch auf einer Eisschicht aus, die sich unter dem Neuschnee gebildet hatte. Sie verletzte sich an den Händen und am Kniegelenk. Dafür sollte sie der Hundehalter entschädigen. Der wies dieses Ansinnen allerdings weit von sich.
Sein Hund habe die Verletzungen von Frau A nicht verursacht, er sei ja nicht auf sie losgegangen, sondern auf den Kater, erklärte der Nachbar. Gesehen habe er nur, dass der Hund Schläge bekommen habe, gab Herr B vor Gericht zu Protokoll: Alles Weitere habe sich hinter der Hecke abgespielt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach der Katzenbesitzerin Schmerzensgeld zu (4 U 249/21). Tierhalter hafteten nicht nur für Verletzungen, die ihr Tier direkt verursache. Vielmehr gelte die Tierhalterhaftung auch in Fällen wie diesem: wenn also eine Person bei einer Tierattacke helfend eingreife und dabei verletzt werde. B müsse als Halter des Hütehundes — unabhängig von eigenem Verschulden — für die Verletzungen von Frau A geradestehen.
Dass Frau A den Hütehund grundlos geschlagen haben könnte, habe nicht einmal der Hundehalter behauptet, so das OLG. Sie kenne den Hund des Nachbarn schon lange und habe oft mit ihm gespielt. Frau A habe nur ihrem Kater zu Hilfe eilen wollen, als der Hund ihn angriff. Dass eine Katzenbesitzerin so reagiere, sei durchaus naheliegend — auch wenn es angesichts der Wetterbedingungen vielleicht objektiv nicht sehr schlau gewesen sei, auf die Tiere zuzuspringen.
(Da noch Belege zu der Art der Verletzungen fehlten, hat das OLG über die Höhe des Schmerzensgelds noch nicht entschieden.)