Gekaufte Kundenbewertungen
onlineurteile.de - Dass kaum eine Kundenbewertung im Internet wirklich von "Otto Normalverbraucher" stammt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Ausgerechnet eine Firma, die selbst gegen Entgelt Händlern auf Online-Verkaufsplattformen bezahlte Kundenrezensionen vermittelt, klagte nun gegen die Verkaufsplattform Amazon.
Der Firma passte es nicht, dass bei Amazon bezahlte Bewertungen ausländischer "Beurteiler" unerkannt in das Gesamtbewertungsergebnis einfließen. Kunden müssten erfahren, welche Rezensionen bezahlt worden seien und welchen Anteil die bezahlten Rezensionen am Gesamtbewertungsergebnis hätten.
Das Amazon-Bewertungssystem enthalte "unlautere getarnte Werbung", betonte das Oberlandesgericht Frankfurt (6 U 232/21). Zwar sei das Geschäft mit bezahlten Rezensionen nicht verboten. Diese müssten aber für die Kunden erkennbar sein. Künftig müsse die Verkaufsplattform bezahlte Rezensionen kenntlich machen.
Ob Internetnutzer tatsächlich damit rechneten, dass ein Gesamtbewertungsergebnis immer auch Bewertungen enthalte, die nicht sachlich begründet seien, könne offenbleiben. Jedenfalls dürfe dies kein "Freibrief" dafür sein, sachfremd beeinflusste Rezensionen zu verwenden.
Werde ein "Beurteiler" für eine Bewertung belohnt, beeinflusse dieser Umstand naturgemäß den Inhalt der Bewertung. Urteile über ein Produkt fielen dann positiver aus, denn die Rezensenten wollten ja weiterhin Produkte besprechen und dafür belohnt werden.