Ferienwohnung an der Straßenkreuzung
onlineurteile.de - Liegt eine Ferienwohnung an einer — Tag und Nacht — viel befahrenen Straßenkreuzung, stellt die damit verbundene Lärm- und Abgasbelästigung einen Reisemangel dar, der Urlauber dazu berechtigt, den Reisepreis um 20 Prozent zu mindern. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Internetangebot des Reiseveranstalters nicht ausdrücklich auf die Verkehrslage hinweist, sondern stattdessen mit Fotos den falschen Eindruck erweckt, die Wohnung befinde sich am Wasser und mitten in der Natur.