FDP muss Scientology-Mitglieder behalten

Parteiausschluss wäre undemokratisch, solange ihnen kein verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen ist

onlineurteile.de - Das parteieigene Gericht des FDP-Landesverbands Bayern schloss Mitglieder aus der Partei aus, die in der Scientology-Organisation tätig waren. Begründung: Das Eintreten für diese "zwielichtige Vereinigung" sei unvereinbar mit liberalen Wertvorstellungen. Die Betroffenen wehrten sich dagegen und riefen das Bundeschiedsgericht ihrer Partei an.

Sie hatten mit ihrer Beschwerde Erfolg (B-3-2/II-94). Der Ausschluss sei zurückzunehmen, so das Parteigericht, weil das Grundgesetz von den Parteien verlange, "zur freifließenden Meinungsbildung der Gesellschaft hin offen" zu sein und sich daran zu beteiligen. Anders läge der Fall, wenn sich die betroffenen Parteimitglieder verfassungswidrig verhalten und/oder verfassungswidrigen Organisationen angeschlossen hätten. Die Scientology-Organisation sei jedoch von den zuständigen Behörden bislang nicht so eingestuft worden. Man verkenne dabei nicht die ernstzunehmenden Einwände gegen diese Gruppierung. Doch allein die Mitgliedschaft könne den Ausschluss aus der FDP nicht rechtfertigen.