EU-Subvention für Landwirt zu Unrecht gestrichen

Er soll die "Vor-Ort-Kontrolle" durch das Landwirtschaftsamt vereitelt haben

onlineurteile.de - Im Rahmen eines EU-Förderprogramms hatte das Landwirtschaftsamt Parchim einem Landwirte-Ehepaar rund 377.000 Euro Fördermittel für Investitionen zugesagt (u.a. für einen Stall und Wirtschaftsgebäude). Bei unangekündigten Kontrollen werde man die zweckmäßige Verwendung der Mittel prüfen, stand im Leistungsbescheid. Nach einem Hinweis auf Subventionsmissbrauch wurde so eine Kontrolle angeordnet.

Zum Pech des Bauern erschienen zwei Beamte vor dem Hoftor, als er gerade wegen eines wichtigen Auswärtstermins wegfahren wollte. Der Mann war nach einem Stromausfall am Hof spät dran und gestresst. "Jetzt könnten sie die Ställe nicht kontrollieren", sagte er den Beamten und vertröstete sie auf den Abend oder den nächsten Tag. Unterwegs organisierte der Landwirt aber doch per Handy einen Vertreter für eine sofortige Besichtigung.

Um das zu melden, rief er die Beamten ca. 30 Minuten später an. Doch ihr Diensthandy war ausgeschaltet: Sie waren von Amts wegen angewiesen, den Akku zu schonen. Die Behörde widerrief nun den Förderbescheid und verlangte das Geld zurück, weil der Landwirt die "Vor-Ort-Kontrolle" unmöglich gemacht habe.

Gegen die Sanktion wehrte sich das Ehepaar zunächst erfolglos, erst das Bundesverwaltungsgericht gab ihm Recht (3 C 8.21). Der Widerruf der Subvention sei unzulässig, so die Bundesrichter: Der Bauer habe nicht gegen die Förderauflagen verstoßen.

Natürlich müssten Landwirte auch unangemeldete Kontrollen zulassen, aber im Rahmen des Zumutbaren. Wer unangekündigt erscheine, müsse mit der Möglichkeit rechnen, weder den Betriebsinhaber, noch einen Vertreter anzutreffen. Landwirte seien nicht zu ständiger Anwesenheit auf dem Betriebsgelände verpflichtet. Andere Termine müssten sie wegen einer Kontrolle nur absagen, wenn dies ohne große Nachteile möglich sei.

Das Angebot, sie auf den nächsten Tag zu verschieben, genüge zwar nicht. Das würde den Kontrollzweck gefährden. Der Bauer hätte also trotz Zeitdrucks sofort versuchen müssen, eine Vertretung zu organisieren. Das habe er aber im Auto nachgeholt. Daher hätten die Beamten — wenn der Anruf sie erreicht hätte — nach einer halben Stunde zurückfahren und den Betrieb überprüfen können. Letztlich sei das Landwirtschaftsamt dafür verantwortlich, dass die Kontrolle nicht geklappt habe. Kontrolleure müssten für die Behörde und für die Kontrollierten erreichbar sein.