Düngemittel aus Abfall zerstörte Rapsernte
onlineurteile.de - Ein Bauer hatte für sein Rapsfeld eine phosphat- und kaliumhaltige Flüssigkeit als Düngemittel gekauft und rund 4.000 Euro gezahlt. Nachdem er die Lösung auf dem Feld verteilt hatte, dauerte es zehn Tage — und die Pflanzen färbten sich violett. Der Raps wuchs nicht mehr und verkümmerte, weil der Dünger mit Herbiziden verunreinigt war. Dem Landwirt entstand ein Schaden von ca. 76.000 Euro.
Dafür verlangte der Bauer nicht nur vom direkten Verkäufer des Düngemittels Schadenersatz, sondern auch von dessen Lieferantin. Die Zwischenhändlerin hatte den angeblichen Dünger als Abfall vom Hersteller übernommen und dann zum EG-Düngemittel für Ackerbau "umdeklariert".
Im konkreten Fall hafte die Zwischenhändlerin für den Produktmangel genauso wie ein Produzent, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 1369/20). Obwohl sie die Ware unverändert weiterverkaufte, habe sie Herstellerpflichten verletzt, so die Bundesrichter. Denn die Zwischenhändlerin habe den Abfall übernommen, eine neue Produktinformation erstellt und die Flüssigkeit als neues Produkt "Düngemittel" erstmalig auf den Markt gebracht.
Deshalb hafte die Zwischenhändlerin für die Wirkung der Flüssigkeit, als wäre sie ein Düngemittelhersteller. Um ihr Verschulden genauer zu klären, müsse nun die Vorinstanz noch bestimmen, wie die Lieferantin die Verunreinigung des Mittels hätte feststellen können (bzw. müssen) und welche Maßnahmen sie hätte ergreifen müssen, um die Kunden zu schützen.