DJ als Künstler anerkannt

Das Finanzgericht Düsseldorf erspart dem Diskjockey damit die Gewerbesteuer

onlineurteile.de - Geht es um die Steuer oder um die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, müssen sich Juristen gelegentlich zu Kunstexperten aufschwingen und prüfen, ob eine Tätigkeit das Etikett Kunst verdient. Im konkreten Fall ging es um einen Diskjockey, der bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Firmenveranstaltungen Musik auflegte, manchmal auch in Clubs. Das Finanzamt stufte seine Tätigkeit als gewerblich ein.

Begründung: Die Remixe von Liedern ähnelten den Originalsongs, der DJ schaffe keine neuen Musikstücke. Als Künstler müsste er "Klangfolgen mit dominierender eigener Prägung erzeugen". Der DJ verändere die Stücke aber nur mit Software und stelle Übergänge zwischen Liedern her. Das sei schwerpunktmäßig eine eher technische Arbeit. Zudem spiele der DJ nur Musik, die vom Auftraggeber bestimmt und auf das jeweilige Publikum zugeschnitten werde.

Der DJ fühlte sich von der Steuerbehörde verkannt und hielt dagegen: Er schaffe sehr wohl eigene Werke, indem er den Songs andere Beats unterlege, indem er ihre Geschwindigkeit variiere und Spezialeffekte verwende. Manchmal vermische er auch mehrere Musikstücke, indem er Tonfolgen einspiele (Samples). Das verleihe auch bekannten Songs einen neuen Charakter.

Das Finanzgericht Düsseldorf fand diese Argumente überzeugend und ersparte dem Mann die Gewerbesteuer. Der DJ erziele seine Einnahmen als freiberuflicher Künstler, lautete das Urteil (11 K 2430/18 G). Der DJ nutze Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer sozusagen als Instrumente. Damit mixe er Songs und füge Töne bzw. Geräusche hinzu. Die Kombination von Songs, Samples, selbst hergestellten Beats und Effekten ergäben ein neues Klangerlebnis.

Musikstücke anderer Künstler zu vermischen und ihnen durch die Bearbeitung einen eigenen Stil und einen anderen Charakter zu verleihen, stelle eine eigenschöpferische Leistung dar. Auf welcher Art von Veranstaltungen der moderne DJ auftrete, spiele bei der Frage, ob er ein Künstler sei oder nicht, keine Rolle. Jedenfalls führe er wie eine Live-Band mit "Instrumenten" Tanzmusik unterschiedlicher Art auf.