"Dieses Produkt schafft Arbeitsplätze bei UNS!"
onlineurteile.de - "Dieses Produkt schafft Arbeitsplätze bei UNS!" Mit diesem Hinweis warb ein Lebensmittelgeschäft in den neuen Bundesländern. Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu untersuchen, ob die Reklame als unlauterer Wettbewerb anzusehen ist (I ZR 44/93).
Grundsätzlich sei Wettbewerbswidrigkeit zu bejahen, wenn mit Werbung an soziales Verantwortungsgefühl oder Hilfsbereitschaft appelliert werde, dies aber überhaupt nicht mit dem Produkt in Verbindung stehe.
"Diese Produkt schafft Arbeitsplätze bei UNS!" deute jedoch zunächst nur auf die Herkunft der Waren aus den neuen Bundesländern hin. Zwar werden Kunden damit auf die schwierige wirtschaftliche Lage im östlichen Teil Deutschlands aufmerksam gemacht. Daran sollten sie beim Kauf denken und nicht nur an die Qualität der Produkte. Das wiege aber nicht so schwer, dass der Vorwurf unlauteren Wettbewerbs gerechtfertigt wäre.