Dicke Luft in der Pferdebox
onlineurteile.de - Reiterin B hatte ihr Pferd in einem Reiterhof eingestellt. Aus irgendeinem Grund konnte es das Tier in der Nachbarbox von Anfang an nicht leiden. Das Pferd von Frau B war permanent unruhig und schlug häufig nach dem anderen Pferd aus. Dabei traf es immer wieder die Trennmauer zwischen den beiden Boxen.
Nach ca. 15 Monaten brachen durch die ständigen Pferdetritte Steine aus der Mauer heraus. Der Inhaber des Reiterhofs präsentierte Frau B den Kostenvoranschlag einer Baufirma für die Reparatur (2.112 Euro brutto) und verlangte Schadenersatz in dieser Höhe.
Als die Tierhalterin den Schaden ihrer Tierhaftpflichtversicherung meldete, verwies diese nur auf ihre Versicherungsbedingungen: Grundsätzlich seien zwar auch Mietsachen mitversichert, aber nicht bei "übermäßiger Beanspruchung". Und die liege hier vor. Im konkreten Fall gehe es nicht um ein "einmaliges Ereignis". Das versicherte Pferd habe den Schaden offenkundig durch kontinuierliches Treten über einen längeren Zeitraum verursacht.
So sah es auch das Amtsgericht Kassel: Es wies die Zahlungsklage der Reiterin gegen das Versicherungsunternehmen ab (435 C 3646/18). Sie habe selbst ausgeführt, dass ihr Pferd auffällig auf das Pferd in der Nachbarbox reagiert habe. Kaum habe sie ihr Tier in diesem Stall untergebracht, habe es damit begonnen, gegen die Trennmauer zu treten. Das Pferd habe sich in dieser Nachbarschaft offensichtlich unwohl gefühlt.
Unverständlich, dass die Tierhalterin darauf über ein Jahr lang nicht reagiert habe. Schon, um das Wohlbefinden des Pferdes zu verbessern, hätte sie eine andere Box wählen sollen. Aber auch, um Schaden an der gemieteten Pferdebox abzuwenden, hätte die Reiterin ihr Pferd nicht so lange dort stehen lassen dürfen. Da sie nichts unternommen habe, gehe es letztlich auf ihr Konto, dass die Trennmauer nun reparaturbedürftig sei. Die Tierhaftpflichtversicherung müsse daher für den Schaden nicht einstehen.