Corona: Veranstalter bot Reise-Umbuchung an

Kurzartikel

onlineurteile.de - Wenn ein Reiseveranstalter während der Corona-Pandemie Kunden auf seiner Homepage empfiehlt, eine Reise zu verschieben und umzubuchen, rechtfertigt das nicht den von Verbraucherschützern erhobenen Vorwurf der Irreführung. Verbraucher verstehen die Aussage nicht so, als hätten sie kein Recht, die Reise zu stornieren. Ist die Umbuchung freiwillig, handelt es sich um ein Angebot. Damit hält das Unternehmen Verbraucher nicht davon ab, die Reise zu stornieren und sich den Reisepreis erstatten zu lassen.