Corona-Infektion ein Arbeitsunfall?

Kurzartikel

onlineurteile.de - Dass eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wird, ist zwar nicht ausgeschlossen. Das setzt allerdings den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz angesteckt hat. Wenn es auch möglich ist, dass sich der/die Betroffene im privaten Bereich, z.B. beim Einkaufen im Supermarkt, infiziert hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Urteil des Sozialgerichts Konstanz
Aktenzeichen: S 1 U 452/22
Entscheidungsdatum: 16.09.2022
Urteilnummer: 57504