Brandschaden am geparkten Auto

Das Feuer ging vom daneben abgestellten BMW aus: Muss die Kfz-Versicherung zahlen?

onlineurteile.de - Herr A fuhr mit seinem BMW X 3 zu einer Bekannten, Frau B, und stellte den Wagen neben deren Auto ab. Ungefähr zwei Stunden später geriet der BMW in Brand. Das Feuer sprang auf das Auto der Bekannten über. Frau B forderte Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung des A, weil das Feuer durch den Betrieb des BMW entstanden sei.

Doch die Versicherung winkte ab: Der Brand sei nicht durch einen Defekt ausgelöst, sondern absichtlich gelegt worden, wie ihr Brandsachverständiger herausgefunden habe. Daraufhin klagte Frau B auf Schadenersatz. Der stehe ihr zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle, das ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte (14 U 189/20). Und die Ergebnisse des gerichtlichen Kfz-Sachverständigen fand das OLG überzeugender.

An der Verkabelung des Anlassers hätten sich Schmelzspuren gezeigt, die auf einen Kurzschlussstrom zurückzuführen seien. Laut Hersteller könne es zudem durch eindringende Feuchtigkeit zu Kurzschlüssen bei elektrischen Kontakten der Kraftstofffilterheizung kommen. Letztlich sei es aber nicht mehr möglich, die konkrete Brandursache nachzuweisen, habe der Kfz-Sachverständige betont: Nicht einmal Brandstiftung habe er zu 100 Prozent ausgeschlossen — wahrscheinlicher sei aber ein Kurzschluss im Bereich der Kraftstofffilter.

Ein Defekt als Brandursache sei also wahrscheinlich, wenn auch nicht bewiesen, so das OLG. Da jedoch auch die Versicherung die Brandstiftung nicht habe beweisen können, müsse sie für den Schaden einstehen, erklärte das OLG.

Anspruch auf Schadenersatz von der Versicherung bestehe zudem nur, wenn der Schaden durch den Betrieb des BMW entstanden sei. Um diesen Zusammenhang zu bejahen, müsse die geschädigte Kfz-Halterin nicht belegen, welches Fahrzeugteil konkret den Brand verursacht habe. Es müsse nur feststehen, dass das Feuer in engem zeitlichem Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Fahrzeugs entstanden sei. Und das treffe zu, wenn ein Wagen — wie hier der BMW — etwa zwei Stunden vor dem Brand noch gefahren wurde.