Bildungsziel: Ehrfurcht vor Gott

Bayerische Verfassung darf dieses Bildungsziel weiterhin fordern

onlineurteile.de - 1988 war der Versuch eines Bürgers gescheitert, den Passus aus der Bayerischen Verfassung streichen zu lassen, in dem die Ehrfurcht vor Gott als eines der obersten Bildungsziele normiert wird. Jetzt entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof erneut über eine Popularklage, die mit demselben Ziel eingereicht worden war.

Die Richter in München wiesen die Klage ab, weil nach der Bayerischen Verfassung an den Schulen auch der Grundsatz der Toleranz zu beachten sei (Vf. 1-VII-93). Damit würden auch die Kinder berücksichtigt, die von ihren Eltern nicht zum Glauben an Gott erzogen würden. Es treffe nicht zu, dass atheistische Schüler zu Heuchlern erzogen werden sollten.

Man müsse die angegriffene Verfassungsbestimmung im geschichtlichen Zusammenhang des Landes sehen. Auch sei seit der gleichlautenden Entscheidung von 1988 kein grundlegender Wandel der Lebensverhältnisse oder der allgemeinen Rechtsauffassung eingetreten, so dass die Popularklage erneut abzuweisen sei.