Betriebskosten: Mieter sollen das Gebäude nicht mehr selbst reinigen
onlineurteile.de - Mietnebenkosten müssen "wirtschaftlich" sein, andernfalls sind Mieter nicht verpflichtet, die Kosten zu bezahlen. Beauftragt die Vermieterin mit der Gebäudereinigung eine Firma, obwohl die Mieter diese seit langem zuverlässig selbst organisiert und tadellos durchgeführt haben, entspricht das nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Wenn die Vermieterin keine Umstände vortragen kann, die trotzdem den Auftrag an eine Spezialfirma erforderlich machen, ist es in so einem Fall unzulässig, die Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umzulegen.