Beim Auszug den Aufzug beschädigt

Mieter haftet für Kratzer in der Liftkabine: Edelstahlverkleidung musste ausgetauscht werden

onlineurteile.de - 2015 war in einem Mehrfamilienhaus ein Lift eingebaut worden, dessen Kabine innen mit Edelstahl verkleidet war. Als im Herbst 2019 ein Mieter auszog, transportierte er einige Möbel mit dem Aufzug und verkratzte dabei die Edelstahlverkleidung. Seine Haftpflichtversicherung zahlte dem Vermieter 5.000 Euro Schadenersatz, alle weitergehenden Forderungen erklärte sie für unverhältnismäßig.

Doch der Hauseigentümer bezifferte den Schaden auf 13.550 Euro und klagte auf Zahlung des Differenzbetrags. Begründung: Um den Schaden zu reparieren, müsse er eine Seitenwand und die Rückwand des Aufzugs vollständig austauschen lassen. Das bestätigte auch der vom Landgericht Koblenz beauftragte Sachverständige (4 O 98/21).

Die Wände seien erheblich verkratzt, erklärte der Experte. Nur eine zusätzliche Wandverkleidung anzubringen, um die Kratzer zu verbergen, sei schon aus statischen Gründen unmöglich. Dann würde der Lift nicht mehr gut funktionieren. Die beschädigten Wände müssten daher durch gleichwertige Originalteile ersetzt werden, lautete das Fazit des Gutachtens.

Deshalb gab das Landgericht dem Vermieter Recht. Grundsätzlich habe der Geschädigte Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder auf den dafür notwendigen Geldbetrag, stellte das Gericht fest. Im konkreten Fall seien die Kosten zwar hoch, aber durchaus nicht unverhältnismäßig: Denn man könne hier den Schaden eben nur durch den Austausch der Wände beseitigen.