Bankmitarbeiter wird auf dem Weg zur Zentralbank in Unfall verwickelt
onlineurteile.de - Der Mitarbeiter einer Bank in Mannheim fuhr mit dem Auto nach Frankfurt am Main, um Schecks im Wert von 31 Millionen DM bei der Landeszentralbank einzureichen. Er wurde in einen Auffahrunfall verwickelt, an dem ihn keine Schuld traf. Die beteiligten Autos waren nur leicht beschädigt. Dennoch bestand der Bankangestellte darauf, die Polizei zu holen: So entsprach es einer striktes Weisung seiner Arbeitgeberin.
Den Unfall aufzunehmen, dauerte allerdings ziemlich lange. In der Folge erreichte der Mitarbeiter die Landeszentralbank erst so spät, dass die Schecks nicht mehr am nächsten, sondern erst am übernächsten Werktag gutgeschrieben wurden. Für den Zinsverlust - fast 7.500 DM für diesen einen Tag - verlangte die Bank vom Unfallverursacher Schadenersatz.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gehört die Zinseinbuße zum entgangenen Gewinn, den der Schädiger ersetzen muss (22 U 86/93). Wäre es nicht zum Unfall gekommen, hätten die Schecks die Zentralbank "mit hoher Wahrscheinlichkeit" so zeitig erreicht, dass die Mannheimer Bank für einen Tag mehr Zinsen erhalten hätte. Der Schaden sei daher dem Unfallverursacher zuzurechnen.