Ausgleich für Schichtarbeit am Feiertag

Dem Arbeitnehmer steht als Ersatzruhetag ein voller Kalendertag zu

onlineurteile.de - Ein Lkw-Belader arbeitet im Schichtdienst für einen Logistikdienstleister der Lebensmittelbranche, 38,5 Stunden pro Woche. Seine Schicht beginnt am Abend zwischen 18 und 19 Uhr und endet zwischen 2 und 3 Uhr früh. Das Schichtsystem führt dazu, dass der Mann regelmäßig auch an gesetzlichen Feiertagen eingesetzt wird, die auf Werktage fallen. Das wurde vom Arbeitgeber jeweils durch einen so genannten "Rolltag" ausgeglichen, d.h.: eine Schicht fiel aus.

Dadurch hatte der Lkw-Belader zwar ca. 30 Stunden "am Stück" frei, nämlich von 2 oder 3 Uhr früh bis 18 bzw. 19 Uhr am Folgetag. Da er schon am nächsten Tag abends wieder antreten musste, hatte er aber keinen ganzen Kalendertag zur freien Verfügung. Der Arbeitgeber müsse ihm als Ersatzruhetag einen vollen Kalendertag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gewähren, verlangte der Arbeitnehmer.

Das sei im Schichtbetrieb unmöglich, behauptete der Arbeitgeber und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Beim Bundesarbeitsgericht musste die Firma eine Niederlage einstecken (10 AZR 641/19). Der Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes und der Wille des Gesetzgebers sprächen dafür, dass unter Ersatzruhetag ein Kalendertag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu verstehen sei, so die Bundesrichter.

An Sonntagen und an auf Werktage fallenden Feiertagen sei jede Beschäftigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten. Dann liege es nahe, dass sich der Ersatzruhetag ebenfalls auf diese Zeitspanne beziehen müsse. Wenn ein Feiertag entfalle, solle die ersatzweise Freistellung an einem anderen Werktag der Gesundheit der Arbeitnehmer dienen. Zudem sollten sie sich an diesem Tag ihren persönlichen Interessen widmen können.

Doch die Arbeitsruhe am "Rolltag" beziehe sich nicht auf einen ganzen Werktag. Der Lkw-Belader müsse an jedem der beiden Kalendertage arbeiten, über die sich der "Rolltag" erstrecke: Am ersten Tag bis mindestens 2 Uhr früh und am Folgetag ab spätestens 19 Uhr. Wer sich nach einer Nachtschicht bis 2 oder 3 Uhr früh ausschlafen und am nächsten Abend bereits wieder antreten müsse, könne sich nicht wirklich erholen und erholt seinen Interessen nachgehen.