Arbeitnehmerin "feierte krank"
onlineurteile.de - Eine Pflegeassistentin war am ersten Wochenende im Juli 2022 für Samstag und Sonntag zum Spätdienst in der Klinik eingeteilt. Kurz vorher meldete sie der Arbeitgeberin, sie sei krank und legte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Hausarztes vor. Am Samstagabend fand jedoch eine "White Night Ibiza Party" statt, an der die Arbeitnehmerin teilnahm.
Auf der Party wurde eifrig fotografiert. Einige Bilder von der Pflegeassistentin standen nach dem Wochenende auf der Homepage des Partyveranstalters. Sie selbst hatte auf ihrem WhatsApp-Status ebenfalls ein Foto eingestellt. Als die Arbeitgeberin davon erfuhr, kündigte sie der Arbeitnehmerin fristlos. Deren Kündigungsschutzklage scheiterte beim Arbeitsgericht Siegburg (5 Ca 1200/22).
Das Fehlverhalten der Pflegeassistentin rechtfertige eine fristlose Kündigung, so das Arbeitsgericht. Sie habe eine Erkrankung vorgetäuscht und damit das Vertrauen der Arbeitgeberin in ihre Redlichkeit zerstört. Dass die Arbeitnehmerin krank gewesen sein könnte, sei eindeutig widerlegt — habe sie doch offenkundig in bester Laune und bei bester Gesundheit auf der "White Night Ibiza Party" gefeiert.
Zunächst habe die Frau gegenüber der Klinikleitung von schlimmen Grippesymptomen gesprochen. Vor Gericht habe sie dann vorgetragen, sie sei zwei Tage lang psychisch erkrankt gewesen. Dass die "psychische Erkrankung" ohne therapeutische Maßnahmen nach dem Feier-Wochenende plötzlich ausgeheilt war, sei aber total unglaubwürdig. Die Arbeitnehmerin neige anscheinend dazu, die Unwahrheit zu sagen.