Ackerfurchen für Kartoffeln angelegt
onlineurteile.de - Zwei Mal hatten Hauseigentümer nach starken Regenfällen Wasser aus ihrem Keller pumpen müssen. Verursacht habe den Schaden letztlich ein geänderter Anbau auf einem höher gelegenen Acker, erklärten sie und forderten Schadenersatz vom Landwirt. Dieser hatte auf dem Acker früher Getreide angebaut und dann auf Kartoffeln umgestellt. Für das Setzen der Kartoffeln hatte der Landwirt Ackerfurchen angelegt — hangabwärts ausgerichtet.
Für die Hauseigentümer stand damit fest, wie es zum Wasserschaden kam: Bei starkem Regen sei über die Furchen viel mehr Wasser abwärts geflossen als früher, quer über einen Wirtschaftsweg in eine Kuhle auf dem benachbarten städtischen Grundstück. Dort habe sich ein Teich gebildet, der dann Wasser durch ihre Kellermauern gedrückt habe.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies die Schadenersatzklage der Hauseigentümer ab: Möglicherweise habe der Kartoffelanbau den Wasserabfluss vom Acker etwas verstärkt. Wollte man jedoch in solchen Fällen eine Haftung bejahen, könnten Bauern in hügeligen Gegenden überhaupt nichts mehr anbauen, so die Begründung. Gegen diese Entscheidung legten die Nachbarn Revision ein.
Doch im Wesentlichen beurteilte der Bundesgerichtshof den Fall genauso (III ZR 92/22). Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichte zwar die Eigentümer höher gelegener Grundstücke, Änderungen zu unterlassen, die für tiefer liegende Grundstücke nachteilig sein könnten. Im Bereich der Landwirtschaft müsse man diese Vorschrift aber eng auslegen, um Ackerbau nicht unmöglich zu machen: Werde der Wasserabfluss von einem Feld durch übliche landwirtschaftliche Nutzung erhöht, sei dies nicht als unzulässiger Eingriff ins Eigentum der Nachbarn anzusehen.
Landwirte müssten auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, soweit wie das bei ihrer Art und Weise des Anbaus möglich sei. Sie müssten also nicht auf bestimmte Pflanzen oder Anbauarten verzichten. Eine Haftung für die Schäden käme nur in Betracht, wenn der Landwirt die Ackerfurchen ohne Notwendigkeit nach dem Gefälle ausgerichtet hätte. Ob das notwendig sei, um Kartoffelpflanzen zu kultivieren, müsse das OLG Düsseldorf noch prüfen und dann dem Ergebnis entsprechend über den Fall entscheiden.