Das Mietshaus der Berliner Reichsbahn-Siedlungsgesellschaft sah wirklich schlimm aus. Nach Wasserschäden durch defekte Dachrinnen in den 90er Jahren bröckelte allmählich der Putz von der Fassade. Im kalten Winter 2005/06 sprengte der Frost noch mehr Putz ab. Nun forderten langjährige Mieter von der Vermieterin, die Fassade instandzusetzen. Die Siedlungsgesellschaft winkte ab: Die Fassade sehe nicht schön aus, aber dies seien ja keine Luxuswohnungen.
Hier gehe es nicht darum, wie (un-)ansehnlich die Fassade sei, widersprach das Landgericht Berlin (67 S 270/07). Der Zustand der Außenwand werde über kurz oder lang die Tauglichkeit der Wohnungen beeinträchtigen. Die Vermieterin sei daher verpflichtet, die Fassade zu sanieren.
Laut Gutachten eines Bausachverständigen sei der Außenputz als Schutz gegen Feuchtigkeit und Kälte notwendig. Derzeit sei stellenweise bereits das Vollziegelmauerwerk erkennbar, teils mit Löchern im Fugenmörtel. Ungeschütztes Ziegelmauerwerk nehme Feuchtigkeit sehr gut auf und leite sie in die Räume weiter. Das verschlechtere die Wärmedämmung. Zudem seien Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel an den Innenwänden absehbar. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Herbst- und Winterwetter die Bausubstanz endgültig ruiniere.