Wie genau muss der Vermieter die
finanziellen Konsequenzen für den Mieter angeben?
Die Ausstattung einer Berliner Altbauwohnung bewegte sich auf Vorkriegsniveau: Toilette im Treppenhaus, kein Bad, in der 11 Quadratmeter kleinen Küche stand eine transportable Duschkabine. Ende 2005 schrieb der Vermieter dem Mieter, er werde ein separates Badezimmer einbauen und den Raum dafür von der Küche abzwacken. Für eine Dusche und eine Toilette werde der Platz reichen. Dem Schreiben lag ein Grundriss bei, Zeichnungen erläuterten die geplante Modernisierung. Als Folge des Umbaus werde sich die Miete voraussichtlich um 105 Euro monatlich erhöhen, kündigte der Vermieter noch an.
Der Mieter war wenig begeistert, weil es nun in der Küche noch enger werden sollte. Das sei keine Modernisierung, meinte er, sondern eine Verschlechterung, die er nicht hinnehmen müsse. Außerdem habe der Vermieter nicht präzise genug erläutert, was er vorhabe. Und er verliere kein Wort über die Nebenkosten, die durch den Umbau künftig auf ihn als Mieter zukämen. Beim Kammergericht in Berlin fanden die Einwände des Mieters kein Gehör (8 U 166/06).
Die Pläne des Vermieters verbesserten den Wohnwert, so die Richter. Ein separates Bad mit Innentoilette gehöre heutzutage zur zeitgemäßen Ausstattung einer Wohnung. Zudem wäre der Mieter dann die Duschkabine los, die in der Küche ja ebenfalls Platz wegnehme.
Wenn eine Modernisierung anstehe, müssten Mieter abwägen können, ob sie davon profitierten, ob sie danach die Wohnung noch bezahlen könnten etc. Deshalb müssten Vermieter die Arbeiten drei Monate vor deren Beginn ankündigen und die baulichen Maßnahmen sowie ihre finanziellen Konsequenzen für den Mieter so konkret wie möglich beschreiben.
Nach diesem Maßstab sei das Ankündigungsschreiben des Vermieters im konkreten Fall nicht zu beanstanden. Vor allem könne der Mieter keine Angaben zu den künftigen Gas- und Stromkosten verlangen. Denn der Mieter zahle diese Nebenkosten auf Basis eigener Verträge mit den betreffenden Versorgungsunternehmen. Die Grundkosten seien ihm also bekannt, und die tatsächlichen Kosten hingen von seinem Verbrauch ab.