Hobbykoch muss sich nicht mit schlechterem Gerät in Kunststoffoptik abspeisen lassen
2010 hatte der Berliner eine 3-Zimmer-Wohnung gemietet. Die Miete betrug 514 Euro. Für die mitvermietete Einbauküche hatte die damalige Vermieterin einen Aufschlag von 32 Euro monatlich verlangt. So war es mit dem Mieter eigens vereinbart, denn er legte Wert auf einen guten Herd.
Deshalb hatte die Vermieterin einen Elektroherd der Marke Zanussi besorgt: aus Edelstahl, mit ClearingClean-Beschichtung, Kühlgebläse, Doppelglastür (die verhindert, dass die äußere Tür beim Betrieb heiß wird), mit Ceran-Kochfeldern (das größte Kochfeld mit 21 cm Durchmesser).
Nach acht Jahren war der Herd defekt. Vom Mieter informiert, ließ die aktuelle Vermieterin einen neuen Herd einbauen. Das Produkt der unbekannten Marke Amica war zwar energiesparend (Energieklasse A), aber ansonsten nicht mit dem vorherigen Herd vergleichbar: Kunststoffgehäuse statt Edelstahl, kleinere Kochfelder, ein lauteres Gebläse, keine Doppelglastüre
Der Hobbykoch kaufte als erste Nothilfe eine Kochplatte mit großem Kochfeld.
Die Vermieterin forderte er auf, den neuen Herd erneut auszutauschen — er sei längst nicht so gut wie der ursprünglich mitvermietete Herd. Die beiden Geräte seien im Prinzip gleichwertig, behauptete dagegen die Vermieterin. Von Mängeln könne keine Rede sein, da gehe es höchstens um Bagatellen. Einen Austausch lehnte die Vermieterin ab. Deshalb und wegen diverser anderer Mietmängel sah man sich schließlich vor Gericht wieder.
Zu Recht verlange der Mieter einen besseren Herd, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (123 C 165/20). 2010 habe die damalige Vermieterin auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters und gegen entsprechende Zuzahlung einen hochwertigen Herd zur Verfügung gestellt. Daher habe der Mann nun auch Anspruch auf ein im Wesentlichen vergleichbares Gerät.
Der Amica-Herd habe keine doppelte Glastür, werde also außen heiß, wenn der Ofen in Betrieb sei. Auch der geringere Durchmesser des größten Kochfeldes stelle einen Mangel dar. Größere Töpfe und Pfannen könnten auf kleinen Kochfeldern nicht so gut verwendet werden. Das Gebläse sei deutlich lauter. Da der Zanussi-Herd in Edelstahl-Design ausgeführt war, müsse der Mieter auch die minderwertige Kunststoff-Optik des Amica-Modells nicht hinnehmen.
Die Vermieterin müsse einen Elektroherd im Edelstahl-Design einbauen (Marke Zanussi, Siemens, Bosch, AEG, Miele, Samsung oder Neff), mit einer Zweikreis-Kochzone von mindestens 21 cm Durchmesser und einer Bräterzone. Bis dahin könne der Mieter die Miete um acht Prozent mindern.