Berliner Mieter sollten neben den üblichen Betriebskosten auch die Kosten für ein Wachschutzunternehmen tragen. Das Mietshaus liegt in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain — laut Gerichtsurteil ein "Hotspot der linksradikalen Szene". Gemäß dem Mietvertrag waren auch Kosten für den Wachschutz "umlagefähig", sie wurden anteilig auf die Mieter abgewälzt. Dagegen klagten die Mieter und verlangten Rückzahlung.
Beim Amtsgericht Berlin-Kreuzberg erreichten sie allerdings nur einen Teilerfolg (8 C 85/21). Die Umlage der Kosten sei im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, so das Amtsgericht. Deshalb sei sie jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Wachdienst nicht nur das Eigentum des Vermieters schütze, sondern auch Gesundheit und Eigentum der Mieter. Das treffe hier zu, da das Mietshaus in einer Hochburg der linksradikalen Szene liege.
Und die schrecke bekanntlich nicht vor Angriffen auf Personen und vor Anschlägen auf Eigentum zurück. Daher hätten hier sowohl der Vermieter als auch die Mieter ein Interesse daran, dass derartige Übergriffe verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. In solchen Ausnahmefällen sei es durchaus sachgerecht, die Kosten für den Wachschutz hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Der Vermieter müsse daher (nur) die Hälfte der umgelegten Beträge für den Wachdienst zurückzahlen.