1994 und 1996 hatte eine sächsische Sparkasse mit verschiedenen Mitgliedern der Familie W drei Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen: 1.188 Monate stand in den Verträgen. Kunden können diese Sparverträge vorzeitig kündigen - nicht jedoch die Sparkasse, wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied (8 U 1770/18).
2015 waren alle Verträge unverändert auf Frau W umgeschrieben worden. Das bereute die Sparkasse bald: Je mehr die Zinsen sanken, desto dringlicher wollte sie die festverzinsten Prämiensparverträge loswerden. Von der langen Vertragsdauer wollte sie nun nichts mehr wissen: Die sei nicht als Mindestlaufzeit gemeint, sondern als Höchstdauer, erklärte die Sparkasse. Und die Höchstdauer könne sie jederzeit durch Kündigung abkürzen. 2017 kündigte die Sparkasse die Verträge.
Frau W hatte dagegen geklagt. Nach ihrem Tod führte ihre Tochter als Erbin den Rechtsstreit weiter und bekam vom OLG Dresden Recht. Laut ihren Geschäftsbedingungen könnten Sparkassen beim Vorliegen eines sachlichen Grundes Sparverträge kündigen, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Im konkreten Fall sei jedoch eine Laufzeit vom 1.188 Monaten vereinbart worden, so das OLG, zuerst beim Vertragsschluss und nochmals 2015. Die Kündigungen seien daher unwirksam.
Die Laufzeit "1.188 Monate" werde von der Datenverarbeitung der Sparkasse automatisch ausgedruckt, wenn Altverträge umgeschrieben werden. Die verstorbene Frau W habe also Vertragsformulare mit der vorausgefüllten Vertragsdauer von 1.188 Monaten unterschrieben. Nun behaupte die Sparkasse, sie habe den Ausdruck technisch nicht vermeiden können, diese Laufzeit letztlich aber gar nicht vereinbaren wollen. Wenn das zuträfe, hätte sie ohne weiteres die Zahl 1.188 von Hand durchstreichen und durch eine niedrigere ersetzen oder eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbaren können.
Das Argument, die 99 Jahre seien nur als Höchstfrist gemeint, überzeuge erst recht nicht. "Laufzeit" bedeute eindeutig "Geltungsdauer eines Vertrags". Zudem habe die Sparkasse allen drei Prämiensparverträgen eine Prämienstaffel über 99 Jahre beigefügt. Die Prämienstaffel habe für jedes einzelne Jahr, in 99 Zeilen, den jeweils fälligen Bonus ausgewiesen. Auch das spreche dafür, dass eine Vertragsdauer von 99 Jahren vereinbart werden sollte. Wenig glaubwürdig, wenn die Sparkasse jetzt so tue, als hätte der Wortlaut eines von ihr selbst formulierten Vertrags von vornherein nicht gelten sollen.