Im Juni 2017 hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft. Seither dürfen Anrufe in ausländische Mobilfunknetze und die Datennutzung im EU-Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen Mobilfunkanbieter O2 — deutsches Tochterunternehmen der spanischen Telefónica —, weil er diese Änderung nicht für alle Kunden sofort umgesetzt hatte.
O2 hatte nur solche Kunden automatisch auf einen neuen Tarif ohne Roaming-Gebühren umgestellt, die schon vorher eine Roaming-Regelung im Tarif hatten. Andere Kunden wurden aufgefordert, die Umstellung mit einer SMS extra zu beantragen. Dass hier die Kunden aktiv werden mussten, hielten die Verbraucherschützer für unzulässig.
So sah es auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), den das Landgericht München I um eine Entscheidung gebeten hatte (C-539/19). O2 hätte 2017 alle Kunden automatisch auf einen Tarif ohne Roaming-Gebühren umstellen müssen, urteilte der EuGH, und zwar unabhängig davon, welchen Tarif sie zuvor gewählt hatten.
Mobilfunkanbieter O2 räumte ein, es seien immer noch nicht alle Verträge geändert. Das liege allerdings daran, dass so ein Wechsel nicht immer vorteilhaft für den Kunden sei. Das Unternehmen werde jetzt erst einmal ein Urteil des Münchner Landgerichts I abwarten. Den Kunden stehe es aber jederzeit frei, kostenlos in den regulierten EU-Roaming-Tarif zu wechseln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen findet, O2 müsse jetzt "zu viel gezahlte Telefonkosten erstatten".