Um Kindern seinen Früchtequark "Monsterbacke" schmackhaft zu machen, verziert der Hersteller (Ehrmann) die Verpackung mit gemütlichen Monstern. Eher an die Eltern dürfte der Werbeslogan gerichtet sein: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch".
Gegen die Reklame zog die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gerichtlich zu Felde. Sie verschleiere den hohen Zuckergehalt des Quarks und sei deshalb irreführend, kritisierten die Wettbewerbshüter.
Den Vorwurf wollte das Landgericht Stuttgart so nicht stehen lassen: Verbraucher sähen das Produkt nur als Ergänzung zu Milch an und könnten sich mit Hilfe des Zutatenverzeichnisses über die Zusammensetzung des Früchtequarks informieren. Dem sei der Zuckeranteil zu entnehmen, also würden die Verbraucher nicht getäuscht.
Doch das Oberlandesgericht Stuttgart gab jetzt der Wettbewerbszentrale Recht und verbot die Werbeaussage (2 U 61/10). Zwar enthalte eine Portion Früchtequark so viel Calcium wie ein Glas Milch. Er sei aber keineswegs "genauso gesund", denn sein Zuckeranteil liege um ein Vielfaches höher.
Darauf, dass alle Verbraucher die Zutatenliste studierten, könne man nicht setzen. Letztlich erwecke der Werbeslogan bei Eltern den falschen Eindruck, sie könnten ihren Kindern ebenso gut den zuckerhaltigen Früchtequark vorsetzen statt das "tägliche Glas Milch". (Gegen das Urteil wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.)