Ein Autofahrer verständigte die Polizei, weil er in der Nähe einer Kreisstraße einen frei herumlaufenden Bullen gesehen hatte. Das Tier war aus der umzäunten Weide ausgebüxt. Zwei Polizeibeamte wurden geschickt, um den Bullen von der Straße fernzuhalten.
Die Polizei rief außerdem einen Rinderzüchter an. Wegen früherer Vorfälle dieser Art gingen die Beamten — zutreffend — davon aus, dass er der Halter des Bullen war.
Der Landwirt eilte herbei und trieb das Rind zurück auf die Weide. Vom Landkreis bekam er einen Gebührenbescheid über 128 Euro: Der Polizeieinsatz sei notwendig gewesen, um einen Verkehrsunfall zu verhindern. Deshalb müsse der Tierhalter die Kosten tragen. Damit war der Mann nicht einverstanden: Sein Weidezaun sei in Ordnung, erklärte er, Dritte müssten den Bullen "aufgescheucht" haben. Er sei jedenfalls nicht dafür verantwortlich, dass sich das Tier "draußen herumgetrieben" habe.
Doch das Verwaltungsgericht Gießen sah das anders und erklärte den Gebührenbescheid für rechtmäßig (4 K 2485/17). Die Polizei habe unverzüglich handeln müssen, um Risiken für den Straßenverkehr abzuwenden. Bei einem Zusammenstoß drohten Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer, Sachschäden und obendrein eine Verletzung des Tieres. Für die Kosten dieser dringenden Amtshandlung dürfe die zuständige Behörde den Tierhalter heranziehen.
Dass Dritte den Zaun manipuliert oder beschädigt haben könnten, sei nicht ersichtlich. Rinderzüchter müssten für einen intakten Weidezaun sorgen und alles Zumutbare tun, um die Tiere am Verlassen der Weide zu hindern. Die mit der Weidehaltung verbundenen Gefahren seien den Tierhaltern zuzurechnen — wer eine Weide nicht ausreichend sichere, schaffe ein objektives Risiko.
Schon wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit und aufgrund seiner Berufserfahrung hätte der Landwirt wissen müssen, dass diese Art der Tierhaltung verstärkte Sicherungsmaßnahmen erfordere. Es sei offensichtlich unzureichend, einen Bullen auf einer Weide in direkter Nähe zur Kreisstraße mit einem eindrahtigen Stromzaun einzupferchen.