Obwohl laut Mietvertrag Tierhaltung im Mietshaus verboten war, legte sich eine Mieterin einen kleinen Hund zu (Rasse Lhasa Apso, Schulterhöhe: 25 cm). Ihre Vermieterin reagierte prompt und forderte sie schriftlich auf, sich von ihrem Hund zu trennen. Darauf war die Mieterin allerdings schon vorbereitet: Sie hatte im Haus und im Nachbarhaus Unterschriften gesammelt. Alle anderen Mieter bestätigten, dass sie sich durch den Hund nicht gestört fühlten. Doch die Hausbesitzerin ließ sich nicht erweichen und zog vor Gericht.
Solange alle Mitbewohner und Nachbarn mit dem Hund einverstanden seien, könne sich die Vermieterin nicht auf den Mietvertrag berufen, urteilte das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (409 C 517/02). Im Prinzip sei zwar für Tierhaltung die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Das trage einem berechtigten Interesse der Vermieter Rechnung: Denn Vermieter müssten die Bedürfnisse der Mieter berücksichtigen, die ein Tier halten wollten, aber auch den Belangen derer Rechnung tragen, die sich durch Tiere im Haus belästigt fühlten. Wenn sich aber, so wie hier, die Mietergemeinschaft einmütig für einen Hund ausspreche, sei der Hausfrieden gesichert. Dann dürfe die Vermieterin nicht stur das Verbot durchsetzen.